B2B / Gewerbliche Anfragen · Nur für ErwachseneIndividuelle Angebote statt Online-Checkout

PRODUKTDATEN / PRÜFLISTE

Das Dokument muss zur Variante passen.

Eine allgemeine PDF-Datei mit einem Markenlogo ist kein Nachweis für jede Ausführung. Die folgenden Unterlagen werden je nach Produkt und Zielmarkt angefragt und geprüft – ihre Verfügbarkeit wird nicht pauschal versprochen.

Zum Katalog →

01 / Produktidentität und Herkunft

  • Marke, Modell, SKU, Version und gegebenenfalls Widerstand oder Füllvolumen.
  • Lieferumfang, Packungsgröße, Chargen- und Seriennummern.
  • Tatsächlicher Hersteller und nachvollziehbare Beschaffungsunterlagen.
  • Fotos oder Muster der konkreten Verpackung und Pflichtkennzeichnung.

02 / Technische Nachweise

Für CE-relevante Geräte die modellbezogene EU-Konformitätserklärung und anwendbare Prüfunterlagen prüfen. Eine Prüfbescheinigung allein ersetzt nicht die Herstellererklärung.

Für Akku-Geräte können unter anderem Batterieidentität und erforderliche Transportnachweise relevant sein. Welche Unterlagen notwendig sind, richtet sich nach Ware und Versandroute.

03 / Meldung und Marktversion

Soweit erforderlich: EC-ID, gemeldetes Modell, Meldeunternehmen, betroffene Länder und Datum der Meldung miteinander abgleichen. Weder ein Screenshot noch eine bloße ID belegt sämtliche Pflichten.

Bei Liquids zusätzlich die konkrete Rezeptur, Nikotinangabe, Inhaltsstoff- und Kennzeichnungsunterlagen prüfen. Für die Schweiz einen eigenen Tabacinfo-Nachweis betrachten.

04 / Rollen und Rechte

Hersteller, Importeur, gegebenenfalls verantwortlicher EU-Wirtschaftsakteur und registrierungspflichtiger Erstinverkehrbringer müssen anhand der Lieferkette feststehen. Beauftragungen sind nicht durch einen Katalogtext ersetzt.

Auch Vertriebs- und Markenrechte prüfen. Originalware aus einer Quelle außerhalb des EWR bedeutet nicht automatisch, dass Markenrechte für eine Einfuhr in den EWR erschöpft sind. Im Zweifel die Berechtigung fachkundig klären.

Was nicht als pauschaler Beweis genügt

  • „TPD certified“ ohne konkret prüfbare Markt- und Produktangaben.
  • Ein beliebiges CE-Logo oder ein fremdes Modell im Prüfbericht.
  • „EU stock“ ohne geklärte Lieferkette, Steuer- und Produktpflichten.
  • Eine Garantie, dass jeder Zoll die Ware ungeprüft durchlässt.
  • Eine EC-ID als Ersatz für die Prüfung aktueller Länderverbote.

NÄCHSTER SCHRITT

Ein konkreter Bedarf. Eine konkrete Prüfung.

Modelle und Zielmarkt nennen, offene Punkte vor einer Bestellung klären.

DEIN INDIVIDUELLES ANGEBOT

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Noch keine Produkte ausgewählt. Füge Referenzmodelle aus dem Katalog hinzu.

Lokale Produktauswahl – kein Anfrageversand.

Modelle und Mengen bleiben auf diesem Gerät. Kontaktfelder und Online-Versand sind noch nicht freigeschaltet. Keine Bestellung, keine Zahlung.

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